Warum wir nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) plant u.a. den Bedarf der aus ihrer Sicht benötigten Anzahl an Frauenärzten für den Bodenseekreis. Entsprechend viele Abrechnungszulassungen für Kassen-Patienten („KV-Sitze“) werden hier an Frauenärzte vergeben. Gibt ein Frauenarzt seine Tätigkeit auf, bekommt ein anderer Frauenarzt diesen KV-Sitz.

Da ich nicht im Besitz eines KV-Sitzes bin, habe ich derzeit nur die Möglichkeiten gesetzlich versicherte Patientinnen zu behandeln, wenn diese bereit sind ihre Rechnung selbst zu übernehmen.

Wie viel kostet mich die Behandlung als Selbstzahler?

Gerne erläutern wir Ihnen, welche Kosten für die jeweils gewünschte Beratung oder Behandlung anfallen würden. Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit uns in Verbindung.

Generell werden alle Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.